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Allgemeine Mietbedingungen für E-Bikes

der Firma Zweirad Stückemann GmbH & Co. KG

§ 1 Das E-Bike und seine Benutzung

1. Der Mieter darf das E-Bike nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
2. Das E-Bike darf ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters darf das E-Bike nicht für eine Fahrt ins Ausland und im Übrigen auch nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
3. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.

§ 2 Pflichten des Mieters

1. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu zahlen.
2. Der Mietvertrag kann nur gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises oder Führerscheins geschlossen werden.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike nur selbst zu fahren. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Mieter vollumfänglich.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und in verschlossenem Zustand abzustellen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des E-Bikes mitzuteilen.
6. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das E-Bike in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Einbeziehung einer Skizze zu fertigen und diesen der Firma Zweirad Stückemann GmbH & Co. KG vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeigen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

§ 3 Haftung des Mieters

Für Schäden, welche innerhalb der Mietzeit auftreten haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet insbesondere für
1. Die vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung des E-Bikes und Zubehörs
2. Für die schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten
3. Diebstahl und Verlust
4. Für Schäden Dritter infolge unsachgemäßer Handhabung des E-Bikes. Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von einer etwaigen Haftung frei.

 

§ 4 Haftungsausschluss

Der Vermieter sorgt für einen verkehrssicheren Zustand des E-Bikes und haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 5 Rückgabe des E-Bikes

1. Der Mieter hat das E-Bike spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Eine Rückgabe ist grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten der Firma Zweirad Stückemann GmbH & Co. KG möglich, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Fällt der letzte Tag der Ausleihzeit auf einen Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
3. Die Rückgabe des E-Bikes muss vom Vermieter quittiert werden.

Zweirad Stückemann GmbH & Co. KG

Oldenburger Str. 76, 26180 Rastede

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09:30 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:30 - 16:00 Uhr

RAHMENGRÖßENBERATUNG

Die richtige Rahmengröße ist die Grundlage für Komfort, Leistungsfähigkeit und dauerhaften Fahrspaß

Über unsere Größenempfehlungen finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Faktoren und Maße, die Einfluss auf die Rahmengeometrie und am Ende auf die Sitzposition und das gesamte Fahrerlebnis haben. Die Angaben in der Tabelle sind Richtwerte. Je nach Körperbau kann die individuelle Rahmengröße abweichen.